1. Preise
Mündliche und schriftliche Preisangaben werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Mangels besonderer Preisvereinbarungen gelten die Listenpreise des Lieferers.
2. Urheberrecht
Der Besteller erklärt alle Rechte (Eigentums-, Urheberrecht etc.) an dem für Ihn zu vervielfältigenden Stück zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nicht berechtigt Vervielfältigung gleichwohl entstehen könnten, die Haftung. Vervielfältigungen von Dokumenten können von uns als Kopie gekennzeichnet werden.
3. Lieferung a)
Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nicht-berechtigten können nicht abgeleitet werden.
b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Bestellers, sofern derselbe nicht durch Beauftragte oder Boten des Lieferers durchgeführt wird. Verpackung wird billigst berechnet.c) Der Besteller kann eine Woche nach überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Auftragnehmer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Auftragnehmer in Verzug. Hat der Besteller Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers auf höchstens 5% der vereinbarten Vergütung. Will der Besteller darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Auftragnehmer nach Ablauf der Wochenfrist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.Hat der Besteller Anspruch auf Schadenersatz, statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% der vereinbarten Vergütung. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Auftragnehmer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
4. Gewährleistung a)
Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche, mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie wenn aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird, sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt des weiteren nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
b) Für Handelsware wird die von den Vorlieferern geleistete Gewähr übernommen.
5. Mängelrüge
Die Beurteilung einer Reproarbeit ist eine subjektive Angelegenheit. Ist vom Auftraggeber keine Angabe über die Ausführung gemacht, so kann der Auftragnehmer nach eigener Auffassung über die Sachgerechte Ausführung entscheiden.Als Beanstandung kann deshalb nur das anerkannt werden, was eindeutig den Angaben des Auftraggebers widerspricht bzw. eindeutig auf fehlerhafte Bearbeitung (z.B. Flecken, Beschädigung o.ä.) verursacht durch den Auftraggeber zurückzuführen ist. Beanstandungen sind bitte sofort, spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.Wir werden versuchen den Fehler nachträglich zu beseitigen. Ist dies nicht möglich, leistet der Auftragnehmer schnellst möglich kostenlosen Ersatz. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht anerkannt werden, soweit nicht in Fällen groben Vorsatzes oder der groben Fahrlässig oder aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers.An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Lieferer bedarf.
7. Zahlung
Rechnungen sind sofort zahlbar. Bei Aufträgen, die für Rechnung eines Dritten ausgeführt worden sind, haftet der Besteller neben dem Dritten als Selbstschuldner.
8. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Sitz des Lieferers.
9. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.